Veranstaltungsprogramm

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FRAUEN STARK MACHEN - Veranstaltungsreihe

Im Rahmen unseres Kreislandfrauentages 2025 ist die Idee geboren worden, dass wir mit der Powerfrau Margret Homann (Frauen(U)nternehmen) eine Seminarreihe machen, um FRAUEN STARK ZU MACHEN.

Im Folgenden finden Sie die Links zu den drei Terminen/Themen, die wir gemeinsam mit den Kreislandfrauen Steinfurt online anbieten (deshalb landen sie über den Link auf der Steinfurter Anmeldeseite): 

* Di. 13.01.26, 19.30 Uhr – ca. 21.00 Uhr: Frauen stark machen  … in Finanzvorsorgen
Frauen sind oft in verschiedenen Bereichen finanziell schlechter gestellt als Männer und kümmern sich obendrein nur sehr ungern um Finanzthemen. Dies führt nicht selten zu finanzieller Abhängigkeit und finanziellen Einbußen im Alter. Die Frage, wie und wo man derzeit sein Geld anlegen sollte, um einen sinnvollen Weg für Rücklagen und Altersvorsorge zu finden, beschäftigt hingegen viele. Aber wie kommen wir ins tun? 

Dazu diskutieren wir die Möglichkeiten der privaten Vorsorge, sprechen über Zinsen, Fonds und Aktien und möchten euch motivieren anzufangen. Egal in welchem Alter für mehr finanzielle Selbstbestimmung und Unabhängigkeit.

Link zur Anmeldung am 13.01.
  
* Di. 10.02.2026, 19.30 – ca. 21.00 Uhr: Frauen stark machen  … in Sachen Vorsorgevollmachten
Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind? Eine wichtige Frage, mit der sich immer mehr Menschen auseinandersetzen. Denken Sie bei den Überlegungen bitte nicht nur an sich – sondern auch an die großen und kleinen Verantwortungen, die Sie im täglichen Leben tragen, als Mutter, Versorgerin, Familienmitglied oder gar Unternehmerin. In unserer heutigen Gesellschaft mehren sich Lebenspartnerschaften außerhalb der klassischen Ehe. Ein Lebenspartner, sei er auch noch so lange an Ihrer Seite, besitzt nicht die gleichen Rechte wie ein Ehepartner. Daher ist es besonders wichtig, sich Gedanken über eine sinnvolle Vorsorge zu machen. Auch wenn es eine 100%ige Absicherung ohne Restrisiken nicht gibt, ist eine Regelung nach den vorhandenen Grundsätzen allemal besser als gar keine Regelung. 

Wir diskutieren gemeinsam anhand von Praxisbeispielen.

Link zur Anmeldung am 10.02.

* Di. 03.03.26, 19.30 – ca. 21.00 Uhr: Frauen stark machen  … in Sachen Erben und Vererben – unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung
Wie ist eine letztwillige Verfügung zu gestalten, wenn sie dem Kind die weitest gehenden Vorteile verschaffen soll?

Viele Angehörige von Menschen mit Behinderung machen sich große Sorgen darüber, wer sich nach ihrem Tod um ihre Kinder kümmert und wie sie finanziell abgesichert werden können. Mit einem sog. Behindertentestament kann dem Kind im Wege der speziellen rechtlichen Konstruktion der Vor- und Nacherbschaft Vermögen zugewandt werden, auf das der Sozialleistungsträger keinen Zugriff hat. Zu dieser speziellen rechtlichen Konstruktion des sog. Behindertentestaments referieren die Partner der Kanzlei Kaven-Voß-Moorkamp-Bergkeller aus Münster-Hiltrup, die sich schwerpunktmäßig mit den Rechten der Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen beschäftigen.

Link zur Anmeldung am 03.03.