ONLINE- VORTRAGSREIHE: FRAUEN STARK MACHEN …

03.03.26 19:30 Uhr … in Sachen Erben und Vererben - unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung.  


Wie ist eine letztwillige Verfügung zu gestalten, wenn sie dem Kind die weitest gehenden Vorteile verschaffen soll?

Viele Angehörige von Menschen mit Behinderung machen sich große Sorgen darüber, wer sich nach ihrem Tod um ihre Kinder kümmert und wie sie finanziell abgesichert werden können. Mit einem sog. Behinderten-testament kann dem Kind im Wege der speziellen rechtlichen Konstruktion der Vor- und Nacherbschaft Vermögen zugewandt werden, auf das der Sozialleistungsträger keinen Zugriff hat. Zu dieser speziellen rechtlichen Konstruktion des sog. Behindertentestaments referieren die Partner der Kanzlei Kaven-Voß-Moorkamp-Bergkeller aus Münster Hiltrup, die sich schwerpunktmäßig mit den Rechten der Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen beschäftigen.

Referent: Harald Moorkamp, Fachanwalt für Sozialrecht, Partner der Kanzlei Kaven-Voß-Moorkamp-Bergkeller aus Münster Hiltrup

Anmeldung: bis Di. 24.02.2026




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Steinfurt-Tecklenburger Land
Susanne Jürgensmeier-Lotz
susanne.juergensmeier-lotz[at]lwk.nrw.de
016090153348

Anmeldung möglich bis: 03.03.2026 19:00

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